Unsere Leistungen
Vom Neubau bis zur Modernisierung

Die Berufung eines Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Ökologische, ökonomische und ästhetische Ansprüche stehen dabei für die Dauerhaftigkeit des Gebäudes und sein energetisches Verhalten im Vordergrund.

 

Da jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche verfolgt und auch jeder Betrieb mit unterschiedlichen Abläufen umzugehen hat, legen wir bei der Planung großen Wert auf möglichst dichte Abstimmung zwischen Bauherr und Architekt, damit wir Ihren Vorgaben bestmöglich gerecht werden.

 

Die Transparenz über die zu erwartenden Kosten, den zeitlichen Verlauf des Projekts haben wir dabei ebenso im Blick wie die Qualitätssicherung während der Baudurchführung. Vorzugsweise begleiten wir Sie von den ersten planerischen Überlegungen bis zur bezugsfertigen Übergabe Ihres Vorhabens. Selbstverständlich sind auch Teilleistungen möglich, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Gerne nehmen wir uns auch der Inneneinrichtung Ihres Objektes an. Nicht zuletzt Dank der Tischlerausbildung des Büroinhabers ist dieser Bereich besetzt.

 

Architektenleistungen

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

je nach Bauaufgabe kann es erforderlich sein, die Maßnahme durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator begleiten zu lassen (SiGeKo, vgl. auch 'Baustellenverordnung'). Hierzu beraten wir Sie gerne individuell, können Ihnen diese Leistungen dank entsprechender Fortbildungen des Büroinhabers erforderlichenfalls auch anbieten.

 

mehr Informationen über den SiGeKo

 

Energieberatung

Im Zuge der ersten Überlegungen im zu der energetischen Sanierung / Modernisierung bzw. dem Neubau von Gebäuden suchen wir gerne frühzeitig den Kontakt zu Gebäudeenergieberatern, um von Anfang an die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen im Gesamtzusammenhang der Bauaufgabe herauszufiltern.  

 

Deutsche Energie-Agentur

 

Klimaschutz und Energiesparen

 

Feuerwehrpläne

Sofern erforderlich, erstellen wir Ihnen in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr die entsprechenden Feuerwehrpläne für Ihr Objekt, sei es ein Neubau oder auch in diesem Zusammenhang zu betrachtendes Bestandsobjekt.